Weitere Schritte zur Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln wurden festgelegt
Intensiver Beratungsprozess zur Entscheidungsfindung
Eine Pastorale Einheit ist ein Netzwerk vieler verschiedener Gemeinden und kirchlicher Akteure in einem fest umschriebenen territorialen Gebiet. Um diese Einheiten als solche für die Zukunft handlungsfähig aufzustellen, bedarf es einer geeigneten Rechtsform, in dem kirchenrechtliche und gesetzliche Anforderungen auf solider Basis erfüllt werden können.
In einem intensiven Beratungsprozess haben die beiden erzbischöflichen Beratungsgremien, Diözesanpastoralrat und Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, viele Gremien und Menschen aus den verschiedenen Seelsorgebereichen zwei Optionen für einen Rechtsrahmen diskutiert und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat empfohlen, die heutigen Pfarreien und Seelsorgebereiche innerhalb einer Pastoralen Einheit zu einer Pfarrei zu fusionieren. Demgegenüber befürwortete der Diözesanpastoralrat, die Entscheidung über die Rechtsform in die Pastoralen Einheiten zu legen.
Kompromissvorschlag als guter Weg in die Zukunft
„Gemeinsam mit meinen Beratungsgremien bin ich mir der Tragweite dieser Entscheidung bewusst“ , erklärt Kardinal Woelki angesichts der jetzt zu setzenden Leitlinien und ergänzt: „Zum einen will ich alles Engagement und alle Bemühungen fördern, die vor Ort Vielfalt und Lebendigkeit des kirchlichen Lebens stärken. Zum anderen will ich gewährleisten, dass wir auch langfristig den Rahmen unserer organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten realistisch und verantwortungsvoll gestalten.“ Daher sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht. Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein.
Neben diesem vorgezeichneten Weg wird den Pastoralen Einheiten unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. dauerhaft ausreichend besetzter Gremien und dem Vorliegen eines einmütigen Votums der Menschen vor Ort, eine zweite Möglichkeit eingeräumt werden: Diese sieht vor, dass in diesen Pastoralen Einheiten lediglich die Kirchengemeinden der bisherigen Seelsorgebereiche fusioniert werden und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreiengemeinschaft einen Kirchengemeindeverband als gemeinsamen Rechtsträger gründen.
Was bedeutet diese Entscheidung für unsere Pfarrgemeinde?
Zunächst werden wir die Entscheidung des Erzbischofs in unseren Gremien diskutieren und uns auch mit den Verantwortlichen aus dem Seelsorgebereich Dormagen-Nord austauschen. Bis Sommer 2025 erhalten alle Pastoralen Einheiten die Zeit, sich in einem individuellen Prozess mit ihrer Ausgangslage und den weiteren Entwicklungsschritten auseinanderzusetzen, um auf dieser Grundlage den jeweiligen Weg bis zum Jahr 2032 festzulegen. Für diesen Informations- und Beratungsprozess wird es darüber hinaus zielgerichtete Angebote und eine intensive Begleitung aus dem Generalvikariat geben.